Interessenverband des
Video- und Medienfachhandels
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Urheberrecht

Die Grundzüge des Urheberrechts

Gegenstand des Urheberrechts sind keine körperlichen Gegenstände, sondern die Rechte an unkörperlichen Gütern. Dabei schützt das Urheberrecht die Geistesschöpfungen, Werke der Literatur, Wissenschaft und der Kunst.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Urheberrechte geschützt sind. Somit sind alle illegal bezogenen Kopien, Dateien etc., die sich im Besitz einer Person befinden bereits als Urheberrechtsverletzend anzusehen. Man muss in diesem Fall damit rechnen, dass die Rechteinhaber auf Unterlassung, Schadenersatz und auch u.U. auf Vernichtung klagen werden. Dieses kann für den Besitzer und Nutzer einer illegalen Kopie oder Datei bereits erhebliche finanzielle Nachteile haben. Ferner ist nicht auszuschließen, dass bei einer Strafrechtlichen Verurteilung Gefängnis droht.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - ist ein Sprichwort welches bei Urheberrechtverletzungen eine besondere Bedeutung hat. (Quelle: www.copypolice.de)

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 
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