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Interessenverband des
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Sonntagsöffnung: Historie Nicht immer wurden Kundeninteressen ignoriert... Bis 1988 vermieteten Videotheken auch an Sonn- und Feiertagen ihre Produkte. Erst 1988 untersagte ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes unter Bezug auf die Ländergesetze die Vermietung an Sonn- und Feiertagen (BVerwG 1 C 50/86 vom 19.4.1988). Das Bedürfnis nach Öffnung am Sonntag, dem erst ab 2000 die ersten Bundesländer wieder per Gesetz Rechnung trugen, war beachtlich. So hatten nach einer Erhebung des IVD in den achtziger Jahren 60 Prozent aller Videotheken an Sonntagen geöffnet. Die Öffnungszeiten beliefen sich auf sechs Stunden pro Sonntag, ca. 20 Prozent des Umsatzes der Videotheken entfiel auf Sonn- und Feiertage. Diese Zahlen unterstreichen nicht nur die Bedeutung der Sonntagsöffnung für den Videothekar als Kaufmann, sondern zugleich auch die Tatsache, dass sonn- und feiertags ein Interesse der Kunden am Video- und Medienverleih besteht. Ähnliche Erfahrungen wurden von 1990 bis 1992 in den neuen Bundesländern und seit Januar 1998 in Berlin gemacht. Dieses Interesse am Sonntagsverleih wird durch die Neuen Medien noch gesteigert, da sich für die zeitintensive Beschäftigung mit den Neuen Medien bekanntlich das Wochenende besonders anbietet. Der interessierte Kunde steht vielerorts jedoch vor verschlossenen Mediatheken.
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| IInteressenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||