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Interessenverband des
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Urheberrecht: Gesetzesvorhaben Verbesserungbedarf in vielen Bereichen... Die rasanten technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre haben den wirksamen Schutz geistigen Eigentums vor Missbrauch, Kopie und illegalem Vertrieb enorm erschwert. Mit EDV-Basiskenntnissen und einem Internetzugang ausgestattet, kann heutzutage buchstäblich Jedermann Bild- und Tonträger kopieren, in unterschiedlichsten Formaten vervielfältigen und somit weltweit vertreiben. Um den veränderten Bedingungen Rechnung zu tragen, ist die (europäische) Politik in vielen Bereichen bemüht, neu entstandene Lücken im Urheberrechtsschutz zu schließen: "Zweiter Korb" Bereits seit 2003 wird im Bundesjustizministerium an dem "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", kurz "Zweiter Korb" genannt, gearbeitet. Darin sollen all diejenigen Fragestellungen und Probleme, für die seitens der EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts (2001/29/EG) keine zwingenden Vorgaben formuliert wurden, geregelt werden. Thematische Schwerpunkte des "Zweiten Korbes" sind
Die Einbindung einer so genannten Bagatell-Klausel, gegen die sich der IVD im Rahmen verschiedener Anhörungen und politischen Diskussionen massiv zur Wehr gesetzt hatte, wurden zwischenzeitlich aus dem Gesetzentwurf entfernt. Umsetzung der "Enforcement-Richtlinie" Die so genannte "Enforcement-Richtlinie" bezeichnet eine im April 2004 veröffentlichte Richtlinie der EU (2004/48/EG), welche auf eine verbesserte Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Gebiet der Europäischen Union abzielt. Ein gleichmermaßen hohes wie homogenes Schutzniveau wird von den Verfassern der Richtlinie als wichtige Voraussetzung für den funktionierenden Binnenmarkt bewertet, so dass die EU-Mitgliedstaaten seit Verabschiedung dazu aufgerufen sind, ihre nationalen gesetzlichen Grundlagen gemäß Richtlinie anzupassen. Im Rahmen des gegenwärtigen Gestaltungsprozesses setzt sich der IVD insbesondere dafür ein, dass ein praktikabler Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern in die neue Gesetztesform mit aufgenommen wird.
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| IInteressenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||