Interessenverband des
Video- und Medienfachhandels
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Weitere politische Themen: Filmförderung

Videotheken - förderungswürdige kulturelle Einrichtungen

Die Videofachverbände IVD und BVV beteiligen sich als Verbände der Filmwirtschaft seit vielen Jahren aktiv an der Arbeit der Filmförderungsanstalt (FFA). Die FFA finanziert sich aus Umlagen der Filmwirtschaft und fördert mit diesen Mitteln filmbezogene Projekte (von der Drehbuchförderung bis zum Kinoumbau) in Deutschland.

Der IVD konnte erreichen, dass mit dem neuen Filmförderungsgesetz vom 06. August 1998 die Positionen der Videotheken gestärkt wurden. Videotheken wurden als förderungswürdige kulturelle Einrichtungen anerkannt und damit Filmtheatern gleichgestellt. Dies wird in den gleichen Förderungsvoraussetzungen und Förderarten verdeutlicht (siehe § 56 und 56 a des FFG).

Die Filmförderungsanstalt hat davon ausgehend Richtlinien für die Videothekenförderung verabschiedet. Die für die Videothekenförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden bevorzugt für die Entwicklung familienfreundlicher Videotheken eingesetzt. Anträge auf zinslose Kredite können bei der Filmförderungsanstalt in Berlin angefordert werden.

Bereits über 10 Millionen Euro Förderung

Im Frühjahr 2000 konnten erstmals Fördermittel an Videotheken vergeben werden. Die FFA-Vergabekommission-Video tagt seitdem regelmäßig und berät über die eingereichten Anträge. Bis zum Herbst 2006 wurden Förderprogramme in Höhe von insgesamt mehr als 10 Millionen Euro von der Kommission bewilligt. Der IVD arbeitet in folgenden Gremien der Filmförderungsanstalt mit:

  • FFA-Verwaltungsrat
  • FFA-Vergabekommission-Video
  • FFA-Richtlinienkommission
  • FFA-Werbekommission
  • FFA-EG-Kommission

Fördermöglichkeiten

Jeweils mit Darlehen bis 50.000 / 100.000 Euro

  • Modernisierung / Neueröffnung
  • Kinder- und Jugendfilmangebot
  • Neue Maßnahmen

Mit Zuschuss bis 25.000 / 2.500 Euro

  • Kooperationen von Videotheken
  • Beratung

 



 

 

 
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