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Video- und Medienfachhandels
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Aktuelles

Nachrichten des IVD

17. August - Sächsischer Wirtschaftsausschuss tagt zur Sonntagsöffnung
Am heutigen Nachmittag berät der Wirtschaftsausschuss des sächsischen Landtages den vorliegenden Kabinettsentwurf zur gesetzlichen Neuregelung der Ladenöffnungszeiten im Freistaat. Er sieht unter anderem vor, dass Sachsens Videothekare ihre Geschäfte künftig an den meisten Sonntagen in der Zeit zwischen 13.00 und 19.00 Uhr öffnen dürfen. Für die heutige Sitzung erwarten Beobachter, dass der Ausschuss zunächst eine öffentliche Anhörung zum Thema beschließen wird, die dann aller Voraussicht nach bereits im September stattfinden wird. Das Verfahren beschleunigt hatte Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler mit seiner Entscheidung, den Entwurf ohne vorherige 1. Lesung im Plenum direkt an den Wirtschaftsausschuss weiterzuleiten.

Im Vorfeld der heutigen Ausschusssitzung haben sich unterdessen sowohl die Kritiker, als auch die Befürworter der Gesetzesvorlage zu Wort gemeldet. Während sich die sächsische Landeskirche, Vertreter der Gewerkschaft ver.di und der Landkreistag erwartungsgemäß gegen die Sonntagsöffnung aussprachen, erfuhr der Gesetzesentwurf von Seiten der Wirtschaft und zahlreicher Verbände breite Zustimmung. Neben dem Handelsverband Sachsen und der Landes-Verbraucherzentrale machten sich unter anderem der BDWi, der Verband junger Film- und Medienschaffender sowie die FFA in entsprechenden Erklärungen für die geplante Neuregelung stark. Ebenfalls zu den Befürwortern zählt die Industrie- und Handelskammer, die zu Protokoll gab: „Die Sächsischen IHKs begrüßen es außerordentlich, dass es nach jahrelang berechtigt vorgebrachten Forderungen seitens der Kammern zu einer Änderung des SächsSFG kommt und die Autowaschanlagen und Videotheken auch an (den meisten) Sonntagen öffnen dürfen".

Umfassende Informationen zu den geplanten Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes in Sachsen finden interessierte Kolleginnen und Kollegen übrigens auf den Internetseiten der FDP unter http://www.fdp-fraktion-sachsen.de/ladenoeffnung.php. Auch unser Kollege Frank Kunze aus Dresden, der sich bereits seit geraumer Zeit mit großen Engagement im „Initiativkomitee sächsischer Videothekare“ für die Sonntagsöffnung stark macht, kommt dort zu Wort.

IVD diskutiert Rechtsverstöße im Netz
13. Juli 2010 - Anfang Juli fand in Berlin ein Treffen des BDWi-Arbeitskreises „Rechtewahrung im Internet“ mit Abgeordneten und Mitarbeitern der FDP-Bundestagsfraktion statt. Für den BDWi nahmen IVD-Vorstand Jörg Weinrich als AK-Leiter sowie Matthias Bannas und Ines Olschok an der Diskussion teil, die FDP war durch die MdB´s Manuel Höferlin, Jimmy Schulz und Stephan Thomae sowie durch vier Internet- und rechtskundige Fraktionsmitarbeiter bei dem Gespräch vertreten.

Auf die dramatischen Verstöße gegen geltendes Urheber- und Jugendschutzrecht im Internet angesprochen, erteilten die Liberalen einer möglichen Sperrung von illegalen Webangeboten eine deutliche Absage. Darüber hinaus jedoch zeigten sich die FDP-Politiker gegenüber alternativen Lösungsansätzen des BDWi durchaus offen, auch wenn der globale Charakter des Internets sowie geltendes Europarecht die Handlungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene erheblich einschränke. Maßgeblich für den künftigen Umgang mit Rechtsverstößen im Netz sollten daher die für 2012 zu erwartenden Ergebnisse der entsprechenden Enquete-Kommission sein. Ungeachtet dessen müssten bestimmte Regelungen aber sicherlich schon vorab im Tagesgeschäft getroffen werden.

Keinesfalls dürfe dabei allerdings die Wirtschaft eingezwängt werden, gab MdB Höferlin zu Protokoll. Anstatt Druck auf Suchmaschinenanbieter wie etwa Google auszuüben, Links zu illegalen Inhalten aus ihrem Angebot herauszufiltern, müssten die Opfer von Rechtsverstößen effektiver geschützt und die eigentlichen Täter konsequenter verfolgt werden, so Höferlin. Ein Ansatz hierfür sei – auch wenn dies sehr schwierig werde – die Umorganisation und gleichzeitige Stärkung der Staatsanwaltschaften. Auch Gesetzesänderungen würden in diesem Zusammenhang von der FDP nicht prinzipiell ausgeschlossen.

Im Anschluss an den einstündigen Gedankenaustausch zeigte sich IVD-Vorstand Jörg Weinrich mit den Ergebnissen des Treffens unter dem Strich zufrieden: „Auch wenn sich die Liberalen – wie im übrigen auch die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit – beim Thema Rechtewahrung im Internet offensichtlich noch in der Findungsphase befindet, so war doch eine deutliche Sensibilisierung gegenüber der von uns vorgetragenen Problematik spürbar. Man teilt auf FDP-Seite die Auffassung des BDWi, dass jenseits der Sperrungsoption längst noch nicht alle Möglichkeiten zur Verhinderung illegaler Internetinhalte ausgeschöpft werden und das ist schon mal eine wichtige gemeinsame Grundlage für künftige Gespräche“, so Weinrich.

Mehr Eigenverantwortung oder strengere Gesetze
22. März 2010 - Ein stärkeres Engagement für mehr Rechtssicherheit im Internet fordern der IVD, der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und 11 weitere Verbände. In Rahmen einer gemeinsamen Publikation unter dem Titel „Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft“, die am heutigen Montag in Berlin vorgestellt wurde, heißt es: Sollte Host-Providern, Internet-Service-Providern und anderen Schlüsselunternehmen der Internetwirtschaft wie Google oder Ebay auf diesem Wege keine deutliche Verringerung von Rechtsverstößen im Internet gelingen, sind schärfere gesetzliche Regelungen erforderlich.

Die Forderungen von IVD und BDWi findet die Unterstützung zahlreicher Verbände und Institutionen. An der Publikation „Rechtsverstöße im Internet – Bedrohung für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft“ haben sich mit eigenen Beiträgen beteiligt:

- Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e. V. (ASW);
- Bayerischer Toto- und Lotto-Verband e. V.;
- Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.;
- Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA);
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA);
- Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V. (BIU);
- ECPAT Deutschland e. V.;
- Fachverband Lotto-Toto-Lotterien in Bayern e. V.;
- Filmförderungsanstalt (FFA);
- Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e. V.; (GDM)
- Interessenverband des Video und Medienfachhandels in Deutschland e. V. (IVD);
- Markenverband e. V.

Die Broschüre "Rechtsverstöße im Internet" finden Sie hier als PDF-Datei zum Download.

Hessen: Presse und Politik informieren sich über Sonntagsöffnung
02. März 2010 - In zahlreichen hessischen Videotheken fanden am vergangenen Sonntag Presse- und Politikergespräche zum neuen Sonn- und Feiertagsgesetz statt, das seit Mitte Februar nun auch den Kollegen in Hessen die sonntägliche Öffnung ihrer Geschäfte ab 13.00 Uhr ermöglicht. In einer Fuldaer empire Videothek beispielsweise erkundigten sich Jürgen Lenderts, der wirtschaftspolitische Sprecher der Hessen-FDP, sowie mehrere Medienvertreter bei Filialleiter Michael Blaszczak über den bisherigen Bürgerzuspruch zum liberalisierten Gesetz.

Auch in Rüsselsheim zeigten sich Presse und Politik an einer ersten Zwischenbilanz interessiert. Hier waren der FDP-Landtagsabgeordnete Leif Blum, der Vorsitzende des FDP-Ortsverbandes Abdullah Sert sowie FDP-Geschäftsführer Dirk Anlauf in eine Rüsselsheimer Tomin-Filiale gekommen, um sich vor Ort ihr eigenes Bild zu machen. Was Jörg Kunze, Vertreter der Tomin-Geschäftsführung dabei zu berichten hatte, dürfte den FDP-Politikern gefallen haben. Schließlich waren sie es, die sich im Landtag maßgeblich für das neue Sonn- und Feiertagsgesetz stark gemacht hatten.

Kunze: „Die Resonanz bislang ist sehr gut, wir erhalten durchweg positive Reaktionen seitens der Kundschaft. Die Änderung hat große Vorteile für das Geschäft aber auch die Kunden mit sich gebracht. Durch das veränderte Freizeitverhalten entscheiden sich die Kunden spontaner und jetzt können sie völlig stressfrei sonntags Filme ausleihen und zurückgeben“, so die u.a. in der „Main-Spitze“ zitierte Zwischenbilanz des Tomin-Sprechers.

Opposition verzögert Sonntagsöffnung in Hessen
05. Januar 2010 - Die Fraktionen von SPD und Grünen haben die Sonntagsöffnung für Videotheken in Hessen gezielt und vorsätzlich um ca. einen Monat verzögert. Nachdem bisher in neun Bundesländern die Sonntagsöffnung für Videotheken in zwei Landtagsberatungen zustande gekommen war, beantragte Rot-Grün im Landtag eine dritte Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und FDP. Die Schlussabstimmung soll nunmehr im Januar-Plenum vom 26.-28.1.2010 erfolgen.

Michael Schwerdtfeger, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des IVD hat dafür keinerlei Verständnis: "In allen Bundesländern, in denen Parteivorsitzende der SPD regieren (Brandenburg, Rheinland-Pfalz) oder regiert haben (Niedersachsen) ist die Sonntagsöffnung der Videotheken längst umgesetzt. Nur die Ypsilanti-SPD in Hessen tickt wieder mal anders als die Sozialdemokraten im ganzen Land." Auch Mitstreiter Ulrich Born von Tomin-Video zeigte sich verärgert: "Wir haben bereits unser Versprechen eingelöst und neue Mitarbeiter speziell für den Sonntag eingestellt."

Sonntagöffnung: Gesetzentwurf in Hessen - Verhandlungen in Sachsen
08. September 2009 - Im Bundesland Hessen steht die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Legalisierung der Sonntagsöffnung von Videotheken unmittelbar bevor. Gemäß der Vereinbarungen in dem Ende Januar 2009 zwischen CDU und FDP geschlossenen Koalitionsvertrag ermöglicht die Gesetzesänderung, dass Videotheken sonn- und feiertags ab 13.00 Uhr öffnen dürfen. Davon ausgenommen wurden die sechs stillen Feiertage: Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, 1. Weihnachtsfeiertag, Ostersonntag und Pfingstsonntag. Dennoch zufrieden äußerte sich IVD-Aufsichtsratsmitglied Michael Schwerdtfeger: "Ich freue mich, dass jetzt endlich die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung erfolgt. Wir haben monatelang hartnäckig gedrängt. Wenn alles normal verläuft, dürfen die Hessischen Videotheken ab 01.01. sonn- und feiertags öffnen."

Parallel dazu nutzt der Verband alle Möglichkeiten, die sich aus neuen Wahlkonstellationen in den verbleibenden Bundesländern ohne Sonntagsöffnung ergeben. Im Saarland befürworten z. B. SPD, FDP und Grüne die Sonntagsöffnung. Dort bleibt abzuwarten, welche Koalition letztlich gebildet wird und wie sich dies auf das Anliegen auswirkt.

Durchaus erfolgversprechend gestaltet sich die Situation derweil in Sachsen. Nachdem der IVD seit langem beste Kontakte zu der sächsischen FDP gepflegt hatte, besteht nunmehr die realistische Chance, dass sich die Partei in den Koalitionsgesprächen in diesem Punkt gegen die konservative CDU durchsetzt. Noch am Tage der Wahl hatte Schwerdtfeger persönlich vor Ort die komplette Führungsriege der sächsischen FDP noch einmal für das Thema sensibilisiert.

CSU spricht sich gegen ein Verbot von Shooterspielen aus
11. August 2009 - Auf ihrem zurückliegenden Parteitag hat sich die CSU klar gegen ein mögliches Verbot von Shooterspielen ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag wurde von den Delegierten mehrheitlich abgelehnt. Dass es zu diesem erfreulichen Beschluss kam, ist in erster Linie auf die intensiven Bemühungen der Jungen Union im Vorfeld des Parteitags zurückzuführen. Bereits vor Wochen hatten sich Philipp Mißfelder, MdB und Vorsitzender der CDU-Nachwuchsorganisation sowie deren medienpolitischer Sprecher, Daniel Walther, kategorisch gegen ein Verbot ausgesprochen, da ein solches unsinnig und zudem diskriminierend sei.

Statt – wie es die Innenministerkonferenz tue – immer neue Verbote vorzuschlagen und in die Freiheit der Jugendlichen einzugreifen, müsse der in Deutschland bestehende, europaweit strengste Jugendschutz konsequent angewendet werden, so die Position der Politiker. Die Junge Union folgte damit bereits frühzeitig der Argumentation des IVD, der die bestehenden Jugendmedienschutz-Gesetze, bei konsequenter Anwendung, ebenfalls für ausreichend und angemessen hält.

Junge Union lehnt Spieleverbot als diskriminierend ab
23. Juni 2009 - Im Rahmen der Debatte um ein mögliches Verbot von Computerspielen hat sich nun auch die Junge Union zu Wort gemeldet. In einer entsprechenden Erklärung lehnen Philipp Mißfelder, MdB und Vorsitzender der CDU-Nachwuchsorganisation sowie deren medienpolitischer Sprecher, Daniel Walther, ein Verbot kategorisch ab: für die Mehrzahl der Jugendlichen gehöre der Umgang mit dem Computer zum Alltag. Junge Computerspieler dürften daher nicht durch unnütze Reglementierungen diskriminiert werden. Gesellschaftliche Missstände auf dem Rücken junger Menschen austragen zu wollen, sei ebenso „aktionistisch“ wie „nicht zielführend“.

Statt – wie es die Innenministerkonferenz tue – immer neue Verbote vorzuschlagen und in die Freiheit der Jugendlichen einzugreifen, müsse der in Deutschland bestehende, europaweit strengste Jugendschutz konsequent angewendet werden. Dadurch würden Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt verherrlichenden Spielen geschützt, so die Politiker in der gemeinsamen Stellungnahme. Die Junge Union folgt damit der Argumentation des IVD, der die bestehenden Jugendmedienschutz-Gesetze, bei konsequenter Anwendung, ebenfalls für vollkommen ausreichend und angemessen hält.

Neue USK Alterskennzeichen
19. Mai 2009 - Zum 1. Juni führt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neu gestaltete Alterskennzeichen ein. Die neuen Logos stellen die Alterszahl in den Vordergrund der Gestaltung und verbessern die optische Wahrnehmung der Altersfreigabe. Insbesondere die Kennzeichen „Ohne Altersbeschränkung“ und „Keine Jugendfreigabe“ wurden überarbeit, um die Verständlichkeit zu verbessern. Die Jugendschutzentscheidung „Ohne Altersbeschränkung“ wird statt mit dem Kürzel „o. A.“ in Zukunft mit „ab 0“ dargestellt. Das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ wird in Zukunft statt mit dem Kürzel „k. J.“ mit „ab 18“ auf die Volljährigkeit hinweisen.

Die alten Kennzeichen wurden mit der Einführung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 offiziell in Deutschland eingeführt. Im Sommer 2008 wurde die Größe der Kennzeichen im Rahmen der Jugendschutznovelle vergrößert. „Mit den neuen Kennzeichen werden wir nun die Wahrnehmbarkeit der Altersfreigaben der Obersten Landesjugendbehörden deutlich verbessern“, begründet Olaf Wolters, Geschäftsführer der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle das neue Design. „Außerdem setzen wir einen Verbesserungsvorschlag des Hans-Bredow-Instituts aus dem Evaluationsbericht zum Deutschen Jugendschutzsystem um“, ergänzt Wolters Kollege Claas Oehler.

Die neuen Kennzeichen stehen den Antragstellern ab dem 1. Juni 2009 auf der Website der USK (www.usk.de) zum Download zur Verfügung.

Konsequenzen aus Amoklauf: Jugendschutz im Internet stärken!
24. März 2009 - Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Dachverband des IVD, hat den Deutschen Bundestag Mitte März dazu aufgefordert, den Jugendschutz im Internet zu stärken. In einer entsprechenden Pressemitteilung kritisiert der Verband, dass die Debatte bislang in eine falsche Richtung laufe. Gefordert würden Testkäufe und Verbote von Killerspielen, gleichzeitig könnten Kinder und Jugendliche jedes schädliche jugendgefährdende oder verbotene Computerspiel über das Internet kostenlos erhalten. Vor diesem Hintergrund sei die Diskussion, ob Killerspiele oder gewalttätige Filme die Entwicklung von Jugendlichen beeinflussen, zweitrangig. Weiter weist der BDWi in der Erklärung völlig zu recht darauf hin, dass die Nutzung dieser Medien Jugendlichen bereits verboten sei, was im stationären Handel auch strikt durchgesetzt werde. Im Gegensatz dazu sei das Internet ein rechtsfreier Raum.

Doch anstatt dieses schwerwiegende Problem zu behandeln, diskutiere der Bundestag im Rahmen der Auseinandersetzung um das Telemediengesetz (TMG) noch mehr Haftungsfreistellungen für Hyperlinks. Dies würde letztendlich zu einer Legalisierung von Portalen wie Pirate Bay führen, die zu Tausenden von illegalen Inhalten verlinken, warnt der Dachverband. Die vom IVD unterstützte Forderung: „Die Durchsetzung des Jugendschutzes liegt in der Hand der Internet-Service-Provider. Diese müssen endlich vom Gesetzgeber gezwungen werden, die massive Nutzung des Internets zur Übermittlung von illegalen Inhalten einzuschränken.“

Hessischer Koalitionsvertrag beinhaltet Sonntagsöffnung!
03. Februar 2009 - Mehr als 10 Jahre nach der Beschluss-Empfehlung des Deutschen Bundestags zur Sonntagsöffnung steht jetzt mit Hessen das 10. Bundesland vor der Umsetzung. Die FDP hat ihr Wahlversprechen also gehalten und dafür gesorgt, dass im Koalitionsvertrag auf Seite 40 geschrieben steht: “wir werden die Öffnung von Videotheken, Bibliotheken und Büchereien an Sonn- und Feiertagen ab 13.00 Uhr ermöglichen.“ Für diesen Erfolg hatten die hessischen Videothekare im Landtagswahlkampf mit Plakat- und Flyer-Aktionen landesweit geworben. „Der IVD bedankt sich bei allen Kollegen, die in jahrelanger Arbeit auf diesen Erfolg hingearbeitet haben – insbesondere bei Michael Schwerdtfeger und Ulrich Born, aber auch bei allen anderen aktiven hessischen Videothekaren. Jetzt gilt es, die Bemühungen in den Nachbarländern Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und NRW zu aktivieren“, so IVD-Vorstand Hans-Peter Lackhoff in einer ersten Reaktion auf die frohe Kunde aus Wiesbaden.

IVD-Ermittler bringen Raubkopierer hinter Gitter
07. Januar 2009 - Das zweifelhafte Vergnügen eines Jahreswechsels in der Justizvollzugsanstalt Bochum wurde vor wenigen Tagen einem Raubkopierer aus dem Ruhrgebiet zuteil. Der Mann hatte sich zum wiederholten Male einen Flohmarkt in Bochum als Verkaufplattform für illegal kopierte Bild- und Tonträger ausgeguckt und war damit ins Visier verdeckter IVD-Ermittler geraten. Nach umfassender Beobachtung und Dokumentation der entsprechenden Verkaufsaktivitäten hatten die Ermittler die örtliche Polizei verständigt, die daraufhin insgesamt etwa 100 raubkopierte Datenträger am Flohmarktstand beschlagnahmen konnte und den Beschuldigten vorläufig festnahm.

Als sich später herausstellte, dass gegen den Raubkopierer wegen zurückliegender Delikte bereits Haftbefehl erlassen worden war, wurde der Mann noch am selben Tage ins Gefängnis Bochum-Krümmede überstellt.

Neues FFG: Auswertungsfenster bleiben erhalten
18. November 2008 - Nach langem Ringen wurde Mitte November das neue Filmförderungsgesetz (FFG) im Bundestag verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, dass die Verleihfenster geförderter Filme gegenüber so genannten "Pay-per-view"- und Video-on-demand"-Angeboten zwar gekürzt, im Grundsatz jedoch erhalten bleiben. Damit wurde seitens des Gesetzgebers einer IVD-Forderung der vergangenen Monate Rechnung getragen. Die Novellierung des FFG sieht folgende Auswertungsfenster vor:

DVD-Veröffentlichung: 6 Monate nach Kinostart

PPV und VoD: 9 Monate nach Kinostart (Wenn der Videoanbieter es erlaubt, indem er der FFA gegenüber seine Zustimmung erklärt, kann Frist auf 6 Monate verkürzt werden.)

Pay-TV: 12 Monate

Free-TV: 18 Monate

In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium der FFA – wie in der Vergangenheit – die Sperrfristen in gewissen Grenzen verkürzen. Die Neufassung des Filmfördergesetzes tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft

Bundeskanzlerin Merkel betont Wichtigkeit des Geistigen Eigentums
11. November 2008 - Zur großen Freude des IVD hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem zurückliegenden Deutschlandtag der Jungen Union mit Nachdruck für den verbesserten Schutz Geistigen Eigentums ausgesprochen. Gleich zweimal hob die CDU-Politikerin in ihrer Grundsatzrede vor mehr als 1.000 Delegierten und Pressevertretern die außerordentliche Bedeutung des Geistigen Eigentums hervor und stellte dabei die bestehende Problematik auf eine Bedeutungsebene mit Themen wie Bildung und Finanzmarktpolitik.

Eine Einschätzung, die offensichtlich auch von CDU Fraktionschef Volker Kauder geteilt wird. In einem persönlichen Gespräch mit IVD-Vorstand Jörg Weinrich versicherte Kauder, dass seine Partei in der Frage des Schutzes von Geistigem Eigentum die Positionen unseres Verbandes uneingeschränkt teile. Auch die Union sehe den akuten Handlungsbedarf und werde entsprechenden Initiativen den Weg ebnen, so Kauder.

Ebenso wie 2007 präsentierte sich der IVD auch auf dem diesjährigen Deutschlandtag der Jungen Union wieder mit einem eigenen Informationsstand. Dort nutzten die nach Rust gereisten Vorstände Hans-Peter Lackhoff und Jörg Weinrich die Gelegenheit, mit zahlreichen Delegierten sowie mit Bundestags-, Landtags- und EU-Abgeordneten über IVD-Kernthemen wie etwa den Urheberrechtsschutz, die Sonntagsöffnung, den Jugendmedienschutz oder auch die Filmförderung zu diskutieren.

Auskunftsanspruch bleibt Auslegungssache
07. Oktober 2008 - Wenige Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur „besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“ treten in der praktischen Auslegung des im Gesetzestext verankerten Auskunftsanspruches deutliche Unterschiede zu Tage. Der Hintergrund: laut Gesetzestext ist das „gewerbliche Ausmaß“ einer Urheberrechtsverletzung ausschlaggebend dafür, ob ein Rechteinhaber einen Internet-Provider dazu zwingen kann, entsprechende Kunden-, sprich Userdaten zur Einleitung zivilrechtlicher Schritte an ihn herauszugeben. Doch ab wann dieses Ausmaß erreicht ist bzw. ab wann der private Rahmen überschritten wird, bleibt unter den Richtern offensichtlich strittig: Während das Landgericht Frankental in einem seinem Beschluss vom 15. September dieses Jahres urteilte, dass ein gewerbliches Handeln erst dann vorliegt, wenn ein User etwa 3.000 Musiktitel bzw. 200 Filme in einer Tauschbörse zum Download bereitstellt, setzen beispielsweise die Landgerichte in Köln, Düsseldorf, Bielefeld und Oldenburg die Schwelle für den Auskunftsanspruch deutlich niedriger an. Den entsprechenden Urteilen zufolge reicht bereits das Hochladen eines einzelnen Musikalbums aus, um den Provider zur Herausgabe der Nutzerdaten zu zwingen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatten sich der IVD und weitere betroffene Interessenverbände massiv gegen das gewerbliche Ausmaß als Voraussetzung für den Auskunftsanspruch ausgesprochen, um genau diesen Auslegungskonflikt zu verhindern.

Til Schweiger erhält Ehrenpreis des Videofachhandels
28. August 2008 - Für seine herausragenden Verdienste um den nationalen wie internationalen Film ist der Schauspieler, Regisseur und Produzent Til Schweiger am gestrigen Mittwochabend in Wiesbaden mit dem Ehrenpreis des Deutschen Video- und Medienfachhandels ausgezeichnet worden. Vergeben wurde die Auszeichnung anlässlich einer Jubiläumsfeier des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V., dessen Gründung sich 2008 zum 25. Mal jährt. In ihrer Begründung hoben die Laudatoren hervor, dass es Schweiger wie keinem anderen deutschen Filmkünstler der Gegenwart über mehr als zwei Jahrzehnte gelungen sei, weltweit beachtete Filmunterhaltung zu schaffen und somit in erheblichem Maße auch zum Erfolg des Verleihgeschäftes beizutragen.

Die Video-Verleihbranche blickt hierzulande auf eine bewegte Erfolgsgeschichte zurück. Anfang der 80er Jahre entdeckten die Deutschen erstmalig das Videothekenangebot für sich, woraufhin sich die Filmunterhaltung im eigenen Wohnzimmer als fester Bestandteil der Freizeitkultur etablierte. Den Unkenrufen vereinzelter Privatsender, Internet- und Pay-TV-Anbieter zum Trotz behaupteten die Videotheken in den Folgejahren dank stetig modernisierter Angebotsvielfalt bis heute ihren festen Platz im Home Entertainment Markt. 2007 erzielte die Branche einen Jahres-umsatz von mehr als 500 Millionen Euro und ließen damit konkurrierende Angebote wie etwa „Video on demand“- oder „Pay-per-view“-Plattformen weit hinter sich.

Bestärkt durch eine GfK-Studie, die dem stationären Verleihhandel Wachstumspotential bescheinigt, blicken die Videotheken im Jubiläumsjahr mit einem gesunden Optimismus in die Zukunft, welcher sich beispielsweise in der bevorstehenden Print- und Onlinekampagne der Branche widerspiegelt. Unter dem Slogan „leihen ist clever“ bewirbt die Branche ab September dabei nicht nur ihre aktuellen Top-Titel, sondern auch die einzigartigen Vorteile, die eine Videothek gegen-über konkurrierenden Angeboten auszeichnet: Der Genuss aktueller Film-Highlights und legendärer Klassiker zu unschlagbarem Preis-Leistungsverhältnis sowie nicht zuletzt auch die persönliche Kundenberatung durch geschultes Fachpersonal.

Neue Kennzeichnung von Filmen und Spielen
08. Juli 2008 - Im Rahmen der jüngst in Kraft getretenen Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) haben sich auch die Vorgaben für die Kennzeichnung von Filmen und Spielen verändert. Hierbei wurden unter anderem die Mindestgröße und Sichtbarkeit der FSK- und USK-Alterskennzeichen gesetzlich festgeschrieben.

Die Umstellung auf die neuen Kennzeichen wird sukzessive erfolgen, so dass bis spätestens zum 31. März 2010 also neue und alte Kennzeichnungen legal vertrieben werden können. Bereits ausgelieferte Filme und Spiele müssen nicht neu gekennzeichnet zu werden, sofern diese bis ebenfalls spätestens zum 31. März 2010 abverkauft bzw. aus dem Verleih oder genommen werden. Altbestände, die bis zum genannten Zeitpunkt nicht abverkauft sind, sind indes nachträglich mit einer auf der Umverpackung aufgebrachten Information über die Alterskennzeichung in neu vorgeschriebener Größe zu versehen.

Anti-Piraterie: Leitfaden zum Filmschutz
10. Juni 2008 - Im Rahmen des Branchenforums „Prävention und Aufklärung“ haben die GVU sowie deren österreichischen und schweizerischen Partnerorganisationen VAP und SAFE in der vergangenen Wochen einen neuen Leitfaden unter dem Titel „Filmschutz vor dem Kinostart“ vorgestellt. In der Broschüre, die sich in erster Linie an Produzenten, Verleiher, Dienstleister und Kinobetreiber richtet, informieren die Herausgeber über Technologien und Verfahren zum verbesserten Schutz audiovisueller Werke. Entsprechend der unterschiedlichen Interessenlagen werden dabei in drei separaten Abschnitten Produktion, Verteilung und Vorführung der ersten Originalwerke beobachtet. Darin analysieren die Verfasser schrittweise Risiken illegaler Verwertung und geben jeweils Empfehlungen für geeignete Gegenmaßnahmen. Interessenten aus der Filmwirtschaft können die Veröffentlichung ab sofort per E-Mail unter leitfaden@gvu.de bestellen.

Der IVD wurde beim GVU Branchenforum in Hamburg durch Hans-Peter Lackhoff und Jörg Weinrich vertreten. Die Vorstände nutzten die Veranstaltung, um sich über aktuelle Technologien zum Urheberrechtsschutz sowie über neue Verfolgungsansätze entsprechender Straftaten zu informieren.

Riesige Freude in Weyhe
20. Mai 2008 - Überglücklich reagierte Miriam Frank aus Weyhe bereits vor wenigen Wochen, als sie vom IVD die Nachricht über den Gewinn einer nagelneuen Home Cinema-Anlage erhielt. Die Filmfreundin hatte in ihrer Videothek am Kampagnen-Gewinnspiel "leihen ist clever" des Magazins CINEMA teilgenommen und war aus den Tausenden von Einsendungen als Siegerin hervorgegangen. Am vergangenen Freitag durfte die frisch gebackene Gewinnerin ihr neues Schmuckstück dann endlich in Empfang nehmen: Eigens zur Übergabe nach Weyhe gereist war IVD-Vorstand Hans-Peter Lackhoff. In seinem Gepäck: ein überdimensionaler Flachbildschrim, ein Blu-ray Player sowie die dazu passenden Dolby Surround-Anlage. „Jetzt steht ausgedehnten Heimkino-Abenden der Luxusklasse wohl nichts mehr im Wege“, freute sich Miriam Frank unmittelbar nach der Empfangnahme. Der IVD wünscht viel Vergnügen!

IVD lehnt Fensterkürzungen strikt ab
29. April 2008 - Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand hat sich der IVD in der vergangenen Woche intensiv mit der aktuellen Problematik von Fensterkürzungen zugunsten der VoD-Auswertung auseinander gesetzt:

Die Stärkung des VoD-Vermietgeschäftes durch die Streichung des Auswertungsfensters zwischen DVD- und VoD-Start richtet sich gegen die Interessen des Verleihfachhandels, da der Verleihmarkt – ebenso wie das Kino – eine angemessene Exklusivität gegenüber nachfolgenden Auswertungsformen wie VoD, Pay-TV oder auch Free-TV benötigt. Die jüngst verkündete, internationale Entscheidung des Anbieters Warner stellt daher einen massiven Eingriff in die Auswertungsmöglichkeiten des stationären Verleihhandels dar. Sie bedeutet zudem eine faktische Abwertung des Produktes, welche sich in Zukunft auf den Bezugspreis auswirken muss.

Die von Warner als Entscheidungsgrundlage angeführten Ergebnisse und Rahmenbedingungen entsprechender Tests sind dem IVD bis zum heutigen Tage nicht zugänglich gemacht worden. Getestet werden konnte allerdings ohnehin nur, welche Folgen es hat, wenn ein einzelner Anbieter das VoD-Fenster cancelt. Nicht getestet werden hingegen konnte, welche schädlichen Auswirkungen für den Verleihmarkt – und im Übrigen auch für den Verkaufsmarkt – zu erwarten sind, wenn sich diese Vorgehensweise allgemein durchsetzen sollte.

Dem IVD angeschlossene Fachhändler, die VoD selbst anbieten oder an entsprechenden Angeboten arbeiten, sehen in dieser Verwertungsform eine Abrundung ihrer Angebotspalette, nicht aber eine Substitution ihres Kerngeschäftes zu schlechteren Konditionen. Der IVD ruft die Anbieter dringend dazu auf, dem aktuellen Warner-Beispiel nicht zu folgen!

IVD mahnt Schlecker wegen wettbewerbswidriger Flyer ab
2. März 2008 - Nachdem die Drogerie-Kette Schlecker in einem Werbeflyer für ihre Filialen damit geworben hatte, „Top-Blockbuster ab 18 Jahren bzw. mit Keine Jugendfreigabe!“ anzubieten und hierbei auch nicht vor indizierten Titeln Halt gemacht hatte, wurde das Unternehmen Ende Februar vom IVD abgemahnt. Schlecker reagierte hierauf mit Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, in der sich das Unternehmen dazu verpflichtet, bis zum Mittwoch, dem 5. März 2008, sämtliche beanstandeten Flyer aus den Märkten zu entfernen. In Deutschland verfügt das Unternehmen Schlecker insgesamt über etwa 11.000 Drogeriemärkte.

Verbände fordern Sofortmaßnahmen zum Jugendschutz im Internet
12. Februar 2008 - In einem erneuten einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Frankfurt Anfang Januar sein Ergebnis aus der mündlichen Verhandlung vom 5. Oktober 2007 bestätigt und die Werbeaktivitäten des Providers Arcor in Tauschbörsen per Urteil für unrechtmäßig erklärt. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt einem Antrag des IVD auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Dem Beschluss zufolge wurde es Arcor schon damals unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website "bitreactor.to" Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen. Das „Peer to Peer“-Angebot gilt als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien.

Werbe-Verbot für Arcor in P2P-Plattformen gerichtlich bestätigt
07. Januar 2008 - In einem erneuten einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Frankfurt Anfang Januar sein Ergebnis aus der mündlichen Verhandlung vom 5. Oktober 2007 bestätigt und die Werbeaktivitäten des Providers Arcor in Tauschbörsen per Urteil für unrechtmäßig erklärt. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Frankfurt einem Antrag des IVD auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Dem Beschluss zufolge wurde es Arcor schon damals unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website "bitreactor.to" Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen. Das „Peer to Peer“-Angebot gilt als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien.

Gericht untersagt O2-Werbung in Tauschbörsen
11. Dezember 2007 - Per Einstweiliger Verfügung durch das Landgericht München ist es dem Mobilfunk- und DSL-Anbieter O2 ab sofort untersagt, Eigenwerbung auf Internet-Tauschbörsen zu schalten, auf denen nachweislich jugendgefährdende Medien zum Download bereitgestellt werden. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) hatte gegen O2 geklagt, da er dessen Werbeaktivitäten auf Plattformen wie torrent.to oder bittorrents.to als einen massiven Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht wertet. Die genannten Peer-to-Peer -Angebote gelten als Hauptumschlagplätze für illegal kopierte und teilweise jugendgefährdende Film-, Musik- und Bilddateien.

Premiere muss aktuellen Werbespot stoppen
30. November 2007 - Wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das Irreführungsverbot ist der Bezahl-TV Sender Premiere vom Landgericht München zur Einstellung seines aktuellen Werbespots verpflichtet worden. Entgegen der im Spot enthaltenen Darstellung kann der Unterföhringer Sender keine exklusiven Film-Highlights zuerst anbieten. Diese sind zuerst im Kino oder auf DVD zu sehen. Das Landgericht folgt damit der Argumentation des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), der darauf hingewiesen hatte, dass die im entsprechenden Spot beworbenen Kinofilme „Fluch der Karibik II“ und „Der Teufel trägt Prada“ bereits mehrere Monate vor Aufnahme in das Premiere-Programm auf Video und DVD erhältlich gewesen waren. Der Pay-TV-Anbieter verstoße vor diesem Hintergrund sowohl gegen das Irreführungsverbot des § 5 UWG, als auch gegen das allgemeine Verbot wettbewerbswidrigen Verhaltens gemäß § 3 UWG, so die Münchener Richter.

Mit Ausstrahlung des aktuell abgemahnten Werbespots verstieß Premiere bereits zum wieder-holten Male gegen geltendes Wettbewerbsrecht. So wurde der in Deutschland marktführende Pay-TV Anbieter zuletzt im Dezember 2006 nach Abmahnung durch den IVD per Gericht zur Einstellung entsprechender Werbemaßnahmen verpflichtet.

Landgericht Frankfurt verbietet Arcor-Werbung in Tauschbörse
10. Oktober 2007 - Erstmalig ist es einem Unternehmen in Deutschland gerichtlich untersagt worden, innerhalb einer Internet-Tauschbörse für sich zu werben (Aktenzeichen: LG Frankfurt 3-08 O 143/07 vom 9.10.2007). Damit gab das Landgericht Frankfurt in der vergangenen Woche einem Antrag des IVD auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs statt. Dem Beschluss zufolge ist es Arcor ab sofort unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website "bitreactor.to" Werbung für sich zu schalten oder schalten zu lassen. Das „Peer to Peer“-Angebot gilt als eine der führenden Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien.

Urheberrechtsnovelle "Zweiter Korb" passiert den Bundesrat
25. September 2007 - Wie erwartet, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag den so genannten "Zweiten Korb" zur Novellierung des Urheberrechts durchgewunken. Die geplanten Änderungen könnten somit schon zum 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. An dem Gesetz, das die Ausgestaltung fakultativer Schrankenbestimmungen (insbesondere der Privatkopie), die Anpassung und Flexibilisierung des pauschalen Vergütungssystems sowie die Lockerung des Verfügungs-Verbotes bezüglich noch unbekannter Nutzungsarten regelt, wurde bereits seit 2003 gearbeitet.

Neue "Respect Copyrights" Plakatkampagne
28. August 2007 - Im Rahmen der zurückliegenden Games Convention in Leipzig hat die von FFA und ZKM unterstützte Initiative "Respect Copyrights" ihre neueste Plakatkampagne zum Schutz des Urheberrechts vorgestellt. Diesmal bedankt sich die Filmwirtschaft bei Kinogängern und Videothekenkunden auf den Plakaten mit dem Slogan "Danke, dass Sie sich lieber das Original anschauen. Und nicht die Kopie." und zeigt hierbei als Motiv ein denkbar schlechtes Double von Uma Thurman in ihrer Rolle in dem Film "Kill Bill". Die Kampagnen-Plakate werden in den kommenden Wochen in zahlreichen Kinos und Videotheken zu sehen sein.

BGH zwingt ebay zu mehr Jugendschutz
12. Juli 2007 - Einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge kann das Internet-Auktionshaus ebay in Zukunft zivilrechtlich dazu verpflichtet werden, den Handel mit jugendgefährdenden Medien innerhalb des eigenen Angebotes zu unterbinden. So urteilten die Karlsruher Richter, dass das in Kleinmachnow ansässige Unternehmen grundsätzlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn indizierte oder gar beschlagnahmte Filme, Spiele beziehungsweise Tonträger unter www.ebay.de versteigert oder verkauft werden. In einem vorinstanzlichen Verfahren war das Oberlandesgericht Brandenburg noch der Argumentation ebays gefolgt, dass das Internet-Auktionshaus keine Kenntnis von den Angeboten habe und deren Überprüfung nicht notwendig sei. Da bei diesem Urteil aber nicht die verschärften zivilrechtlichen Anforderungen des Teledienste-gesetzes an Provider berücksichtigt worden waren, hatte der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

IVD diskutiert mit SPD zum Urheberrecht
19. Juni 2007 - Im Rahmen einer Gesprächsrunde des Bundesverbandes Dienstleistungswirtschaft (BDWi) mit Vertretern der SPD Bundestagsfraktion hatte der IVD jüngst Gelegenheit, seine Bedenken gegen die unzureichenden Urheberrechts-Regelungen vorzutragen und um Unterstützung zu bitten. Für die SPD nahmen die Abgeordneten Ludwig Stiegler (stv. Fraktionsvorsitzender), Dr. Rainer Wend sowie Christian Lange teil. In dem Gespräch bemängelte der IVD-Vorsitzende Hans-Peter Lackhoff insbesondere die geplante Regelung zum Auskunftsrecht, welches auf gewerbliche Fälle beschränkt werden soll. Die Abgeordneten sagten zu, die Bedenken des IVD in den Meinungsbildungsprozess miteinzubeziehen.

GVU Präventionsforum liefert vielversprechende Ansätze
14. Mai 2007 - Das von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 3. Mai erstmalig veranstaltete Informationsforum „Methoden der Prävention und Aufklärung“ in Berlin ist bei der Branche auf eine breite Resonanz gestoßen. Circa 60 Vertreter der Film- und Software-Branche nahmen an der Veranstaltung teil, der IVD war mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Panknin und IVD Vorstand Jörg Weinrich vertreten.
Schwerpunktmäßig informiert wurde über die Verbreitung von Raubkopien, insbesondere über das Internet. Zahlreiche Unternehmen stellten dabei verschiedene, teils sehr vielversprechende Methoden und Lösungen zur Verhinderung und Störung der Verbreitung von unlizenzierten Kopien Tauschbörsen oder durch Brennpiraterie vor. Der IVD wird sich dafür einsetzen, dass derartige Möglichkeiten weiter getestet und schnellstmöglich in der Praxis eingesetzt werden.

IVD zu Gast beim BDI
2. Mai 2007 - Unter dem Titel „Werte schaffen – Werte wahren“ feierte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) am vergangenen Donnerstag den Welttag des geistigen Eigentums in der Akademie der Künste in Berlin. Im Rahmen der Veranstaltung, an der auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries teilnahm, nutzte der IVD Aufsichtsrats-Vorsitzende Michael Panknin die Gelegenheit, in Anwesenheit der Ministerin noch einmal mit Nachdruck auf die Problematik und Folgen der nicht ausreichenden Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen hinzuweisen.

Kauf-DVD´s entwickeln sich positiv
10. April 2007 - Die aktuellen Gfk-Zahlen für den Kaufbereich (die Vermiet-Zahlen liegen noch nicht vor) zeigen eine positive Entwicklung in den ersten beiden Monaten des Jahres auf. Per Ende Februar weisen sie bei Stückzahl und Umsatz ein Plus in Höhe von zwei Prozent aus. Der Durchschnittspreis für eine Kauf-DVD lag im Januar und Februar 2007 bei 12,61 Euro (Vorjahr.12,64 Euro). Mit 6,5 Millionen Käufern erwarben acht Prozent mehr Kunden als im Vorjahr eine DVD.

Dienstleistungswirtschaft lehnt europäisches Arbeitsrecht ab
03. April 2007 - In einer Stellungnahme hat der BDWi den in einem Grünbuch geäußerten Überlegungen der Europäischen Kommission, ein einheitliches europäisches Arbeitsrecht einzuführen, in der vergangenen Woche eine klare Absage erteilt. Aus Sicht der Dienstleistungswirtschaft führt ein europäisches Arbeitsrecht zu weiterer Bürokratie und einer noch strengeren Reglementierung des Arbeitsrechts als das heute bereits der Fall ist. Insbesondere die Haltung der Kommission, die flexiblen Elemente des Arbeitsrechts, wie etwa die Zeitarbeit, zu problematisieren, birgt aus Sicht des BDWi unkalkulierbare Risiken für den deutschen Arbeitsmarkt. "Die wirtschaftliche und soziale Ausgangsbasis ist in jedem EU-Land anders. Wer vor diesem Hintergrund trotzdem eine Zentralisierung des Arbeitsrechts via Brüssel will, wird ein rechtliches und wirtschaftliches Chaos heraufbeschwören. Das muss unbedingt verhindert werden", warnt BDWi-Präsident Werner Küsters. Die vollständige Stellungnahme des BDWi zum Grünbuch ist ab sofort im Internet unter www.bdwi-online.de abrufbar.

Urheberrecht: Bundesrat fordert Nachbesserungen im Regierungsentwurf
12. März 2007 - In seiner am vergangenen Freitag veröffentlichten Stellungnahme zum „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ hat der Bundesrat auf weiterhin bestehende Schwachstellen des Entwurfes hingewiesen. Lücken im Schutz der Rechteinhaber bestünden insbesondere bei der Frage des Auskunftsanspruches, in deren Zusammenhang sich die Länderkammer gegen den im Entwurf vorgesehenen „Richtervorbehalt“ sowie das „Erfordernis des Handelns im geschäftlichen Verkehr“ ausspricht. In der Stellungnahme kritisiert wird zudem die geplante Bemessung des Schadenersatzes für Verletzungen des geistigen Eigentums. Es müsse klargestellt werden, dass als Schadensersatz künftig auch der erzielte Gewinn geltend gemacht werden kann. Dabei solle nach einem Vorschlag des Bundesrates ein Gewinn in Höhe der doppelten Lizenzgebühr vermutet und zugrunde gelegt werden. Nach Veröffentlichung der Stellungnahme durch den Bundesrat steht nun wieder die Bundesregierung in der Pflicht. Sie muss nun eine Gegenäußerung verfassen, bevor beide Dokumente dann zusammen mit dem Gesetzesentwurf dem Deutschen Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet werden.

IVD schaltet neu gestalteten Internetauftritt frei
26. Februar 2007 - Ab sofort begrüßt der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. die "virtuellen" Besucher seiner Verbands-Homepage innerhalb einer neu gestalteten Internetpräsenz. Nach mehr als 8-jähriger Dienstzeit wurde das alte Angebot am heutigen Vormittag in den verdienten Ruhestand entlassen und durch eine graphisch wie strukturell modernisierte Version ersetzt. Die neue Navigationsstruktur der Homepage sowie verschiedene weitere Maßnahmen zur Benutzeroptimierung sollen im neuen IVD Internetangebot ein deutlich bequemeres und schnelleres Recherchieren der gewünschten Informationen ermöglichen. Um das Angebot auch in Zukunft kontinuierlich nach den Bedürfnissen der Besucher optimieren zu können, ist der IVD in hohem Maße an Ihrer Meinung interessiert.
Ob Lob, Kritik oder Anregungen - wir freuen uns unter ivd@ivd-online.de auf Ihren Beitrag.

IVD erwirkt Unterlassungserklärung gegen Kabel Deutschland
13. Februar 2007 - Im Rahmen einer „Strafbewehrten Unterlassungserklärung“ hat sich die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG gegenüber dem IVD am 8. Februar dazu verpflichtet, das Dienstleistungsangebot „Select Kino“ ab sofort nicht mehr damit zu bewerben, „aktuelle Kino-Highlights oder topaktuelle Kinofilme schon 6 Monate nach Kinostart“ freischalten zu können, wenn die tatsächliche Möglichkeit hierfür nicht gegeben ist. Der Unterföhringer PPV-Anbieter hatte genau mit dieser Aussage auf seinen Internetseiten geworben, obwohl kein einziger der angebotenen Titel bereits sechs Monate nach Kinostart für Kunden abrufbar war.

CDU Arbeitskreis Wirtschaft unterstützt Sonntagsöffnung in Thüringen
30. Januar 2007 - Auf Einladung des IVD diskutierten am heutigen Dienstagvormittag Verbandsvorstand Hans-Peter Lackhoff, Erhard Kranz sowie fünf thüringische Videothekenbetreiber mit dem CDU Landesarbeitskreis Wirtschaft und Vertretern der örtlichen IHK in Erfurt über die Möglichkeiten einer künftigen Sonn- und Feiertagsöffnung im Freistaat. Im Rahmen des von CDU Fraktionsvize Thomas Kretschmer geleiteten Austausches wurde erfreulicher Weise schnell deutlich, dass der Unions-Arbeitskreis eine entsprechende Liberalisierung der Sonn- und Feiertagsgesetzgebung in Thüringen ausnahmslos begrüßt. Entsprechend interessiert zeigten sich die Landespolitiker daher auch an „neuen“ Argumenten für die Sonntagsöffnung, um unter den noch skeptischen Parteikollegen künftig erfolgreiche Überzeugungsarbeit leisten zu können. Zu den bislang offensichtlich weniger bekannten Argumenten zählten dabei insbesondere die Bedeutung des kulturellen Versorgungsauftrages der Videotheken in Zeiten schwindender Kinos sowie die offensichtliche Diskriminierung von Videotheken gegenüber anderen Verwertern wie beispielsweise "Pay per View-Anbietern.

Das Gespräch mit den CDU Landtagsabgeordneten wertete IVD-Vorstand Hans-Peter Lackhoff im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung als vollen Erfolg: „Uns gegenüber wurde zugesagt, dass sich die CDU Thüringen nun sehr kurzfristig wieder dem Thema Sonntagsöffnung zuwenden wird und genau das war unser Ziel. Nun gilt es am Ball zu bleiben und den CDU Arbeitskreis Wirtschaft in seinen Bemühungen bestmöglich zu unterstützen. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für das Engagement der heute anwesenden Videothekare Martin Scherer, Klaus Bähr, Klaus-Uwe Heiter, Uwe Baumgart und Michael Punke, die mit ihren Argumenten und Diskussionsbeiträgen in hohem Maße zum Erfolg der Veranstaltung beigetragen haben.“

Einstweilige Verfügung gegen Pay TV-Anbieter Premiere
09. Januar 2007 - Der IVD hat in der vergangenen Woche eine Einstweilige Verfügung gegen den TV-Sender Premiere erwirken können, die es dem Münchner Pay TV-Anbieter ab sofort verbietet, "zu Wettbewerbszwecken im Internet, in Werbesendungen, im Rundfunk und Fernsehen sowie auf sonstigen Werbeträgern das Prepaid-Angebot Premiere Flex mit der Aussage zu bewerben, Kino- oder Film-Highlights oft schon sechs Monate nach Kinostart zeigen zu können,…" (Az: 9HK O 23159/06, Landgericht München). Genau mit letztgenannter Formulierung hatte Premiere in der jüngeren Vergangenheit geworben, obwohl lediglich zwei der insgesamt 71 zwischen Juli und Dezember 2006 angebotenen Titel tatsächlich bereits sechs Monate nach Kinostart beim Pay TV-Sender zu sehen waren. Für jeden einzelnen Fall der künftigen Zuwiderhandlung droht Premiere nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Spitzentreffen zwischen Dienstleistungswirtschaft und Verbraucherzentrale
02. Januar 2007 - Im Rahmen eines umfassenden Meinungsaustausches zwischen Spitzenvertretern des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 22. Dezember in Berlin haben sich beide Organisationen dafür ausgesprochen, ihre Zusammenarbeit beim Thema Neugestaltung der EU-Fernsehrichtlinie fortzusetzen. Gemeinsame Aktionen und Stellungnahmen sollen demnach ebenso wie in der Vergangenheit auch künftig vom IVD koordiniert werden.

Erwartungsgemäß keine Einigung konnte indes bei der Frage nach den erweiterten Verfolgungsmöglichkeiten von Urheberrechtsverletzungen erzielt werden. Die von BDWi und IVD geforderte Ausweitung von Handlungsmöglichkeiten bei der Verfolgung von IP-Adressen hält der vzbv für „datenschutzrechtlich bedenklich“ und lehnt diese folglich ab. Ebenfalls Uneinigkeit zwischen den Verbänden besteht weiterhin beim Thema Verkauf unter Einstandspreis. Anders als BDWi und IVD sprach sich der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen ein generelles Verbot von Untereinstandspreisen ab.

Trotz der teils unterschiedlichen Haltungen in Einzelfragen bewerteten die Vertreter beider Verbände den Gedankenaustausch in Berlin als fruchtbar und betonten, dass eine Fortsetzung des begonnenen Dialogs für beide Seiten von großer Wichtigkeit sei.

GfK-Zahlen: Geringes Umsatz-Minus
19. Dezember 2006 - Die aktuellen GfK-Zahlen für Oktober vermelden ein Monats-Minus im Verleih in Höhe von 4,5 Prozent. Damit betrug der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr in den ersten 10 Monaten etwa 12 Prozent. Maßgeblich verantwortlich für das Minus sind zwei Faktoren: Zum einen die Kundenzahl, zum anderen der Vermietpreis. Denn während die Zahl der aktiven Kunden im Vergleich zum Vorjahr um 19(!!) Prozent zurückging, sank der durchschnittliche Vermietpreis ebenfalls: Von 2,59 Euro auf 2,54 Euro. Den höchsten Anteil an Kunden stellen die 20 bis 29-Jährigen mit einem Umsatzanteil von 45 Prozent (Vorjahr 42%).

 



 

 

 
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Nachrichten-Archiv des IVD
IVD Position zur Sonntagsöffnung
IVD und GVA zur Frage der Onlineinhalte in der EU
      IInteressenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.  
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