Interessenverband des
Video- und Medienfachhandels
in Deutschland e.V.

 

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Sonntagsöffnung: Aktueller Stand

Der Stand der Dinge im Überblick


Bundesländer mit Sonntagsöffnung:

Berlin
Am 18. April 2002 hat das Abgeordnetenhaus in Berlin den Senat beauftragt, den Videotheken die Sonntagsöffnung zu ermöglichen. Dies wurde anschließend umgesetzt.

Bremen
Die Bremische Bürgerschaft erlaubte per Entscheidung vom 21. März 2002 den Videotheken die Sonntagsöffnung.

Brandenburg
Die Landtagsabgeordneten in Brandenburg haben den Weg zur Sonntagsöffnung von Videotheken am 18. Dezember 2002 geebnet. Einstimmig wurde beschlossen: "durch eine Novellierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes die generelle Sonntagsöffnung der Videotheken zu ermöglichen." Das Gesetz wurde im November 2003 dann entsprechend geändert.

Hamburg

Die Hamburger Videothekare haben im Rahmen einer Volksinitiative innerhalb von 2 Monaten über 60.000 Unterschriften für ihre Forderung nach der Sonntagsöffnung gesammelt. Die Hamburger Bürgerschaft beugte sich dem Willen ihrer Bürger und änderte am 30. November 2000 das Hamburger Sonn- und Feiertagsgesetzes. Die Öffnung der Hamburger Videotheken ist seither an Sonn- und Feiertagen ab 13.00 Uhr erlaubt.

Hessen
Ab Februar 2010 ist die Sonntagsöffnung ab 13.00 Uhr gesetzlich erlaubt. Mit der Gesetzesänderung wurde auch den Bibliotheken die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung gegeben.

Mecklenburg-Vorpommern
Am 15. August 2004 stimmte der Schweriner Landtag der Sonn- und Feiertagsöffnung zu, seither dürfen Videotheken an diesen Tagen ihre Geschäfte öffnen.

Niedersachsen
Mit einer Entscheidung vom 23. Januar 2002 änderte der Landtag Niedersachsens das Sonn- und Feiertagsgesetz zugunsten der Videotheken.

Rheinland-Pfalz
Auch die Landtags-Abgeordneten in Mainz beschlossen am 11. Dezember 2003, den Videotheken die Öffnung an Sonntagen zu erlauben.

Sachsen-Anhalt
Am 23. November 2003 hat der Landtag Sachsen-Anhalts beschlossen, den Videotheken die Sonn- und Feiertagsöffnung zu gestatten. Dies wird seit Januar 2004 umgesetzt.


Schleswig-Holstein
Auch der Landtag Schleswig-Holsteins erlaubte mit einer Entscheidung vom 13. Dezember 2001 den Videotheken des Landes die Sonntagsöffnung. Ebenso wie im Nachbarland Hamburg ging auch in diesem Fall der Entscheidung eine erfolgreiche Volksinitiative im Frühjahr 2001 voraus.


Bundesländer ohne Sonntagsöffnung:

Sachsen (aktuell in Verhandlung!)
Nach der Landtagswahl in Sachsen am 30. August 2009 hatten CDU und FDP beschlossen, in Koalitionsverhandlungen einzutreten. Zwischenzeitlich wurde der dabei ausgehandelte Koalitionsvertrag veröffentlicht. In dessen Wirtschaftsteil heißt es: „Rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden sächsischen Vorschriften zum Ladenschluss (Ende 2010) wird die Koalition eine Regelung verabschieden, die folgende Eckpunkte enthält ... 4. Videotheken können sonntags zwischen 13.00 Uhr und 19.00 Uhr geöffnet sein.“ Der IVD gratuliert den Kollegen im Freistaat und hofft auf eine zügige Umsetzung der Koalitionsvereinbarung in 2010!

Bayern

Die Durchsetzung der Sonntagsöffnung in Bayern hat für den IVD hohe Priorität. Die Gespräche mit einflussreichen Mandatsträgern und politischen Multiplikatoren finden regelmäßig, aber vertraulich und diskret statt. Der IVD setzt alles daran, im konservativsten aller Bundesländer Videotheken zur legalen Sonntagsöffnung zu verhelfen, nicht zuletzt, um ein starkes positives Signal für die verbleibenden Bundesländer ohne Sonntagsöffnung zu setzen.

Baden-Württemberg
Die Landesregierung in Baden-Württemberg verfolgt beim Thema Sonntagsöffnung keine einheitliche Linie. Während Wirtschaftsminister Ernst Pfister von der FDP gegenüber dem IVD zuletzt die volle Unterstützung seiner Fraktion in dieser Frage zusagte, gilt es die CDU-Abgeordneten in Stuttgart noch zu überzeugen. Entsprechend intensiv führt der IVD gegenwärtig den politischen Dialog vor Ort.

Nordrhein-Westfalen
Trotz überwältigender Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Volksinitiative mit über 120.000 Unterschriften lehnte der Landtag in NRW am 19. Januar 2006 den Wunsch nach einer Sonntagsöffnung von Videotheken ab. Damit blieben die zahlreichen Argumente, die für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten angeführt worden waren, letztendlich ungehört: 600 neue Arbeitsplätze sowie 96 zusätzliche Ausbildungsplätze hätte die angestrebte Sonntagsöffnung ermöglicht.

Saarland
Mit Fraktion
szwang hat Ministerpräsident Peter Müller die Sonntagsöffnung im Saarland verhindert. Die mit absoluter Mehrheit regierende CDU-Fraktion stimmte - trotz großer interner Uneinigkeit in dieser Frage - im April 2005 gegen einen entsprechenden Gesetzentwurf der FDP. Liberale, SPD und Grüne hatten für eine Novellierung gestimmt.

Thüringen
Der Thüringer Landtag hat in seiner Plenartagung vom 29. September 2006 über einen Antrag der regierenden CDU-Fraktion beraten, der im Zusammenhang mit einer Neuregelung der Ladenöffnungszeiten auch eine Prüfung der Möglichkeiten für die Sonntagsöffnung der Videotheken vorsah. Während Sozialminister Dr. Klaus Zeh äußerte, keine Notwendigkeit für die Sonntagsöffnung zu sehen, wurde vom Abgeordneten Thomas Kretschmar weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Seither fanden bereits mehrere viel versprechende Diskussionsrunden zwischen dem Initiativkreis Thüringer Videothekare und verantwortlichen Mandatsträgern in Thüringen statt.



 

 

 
Weitere Infos  
IVD-Positionen zur Sonn- und Feiertagsöffnung von Videotheken
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